Mit Schreiben vom 19. Februar 2008 hatte ich in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Biebertaler Gemeindevertretung die Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen um Prüfung eines möglichen Widerstreites der Interessen gemäß § 25 HGO im Fall des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Thomas Brunner, gebeten.
Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht liegt inzwischen vor.
Sie bestätigt in Teilen die mögliche Problematik eines Interessenkonfliktes bei gleichzeitiger Tätigkeit als Abgeordneter in einer, und leitender Mitarbeiter in einer zweiten, konkurrierenden Kommune. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in vorliegendem Fall mit der Tätigkeit als Geschäftsführer der Gewerbeparkgesellschaft eine noch direktere Betroffenheit der handelnden Person besteht.
Die Auffassung der Kommunalaufsicht, dass die Konkurrenzsituation zwischen den Kommunen aufgrund geplanter interkommunaler Zusammenarbeit soweit reduziert sei, dass dadurch ein Interessenskonflikt nicht entstehe können wir aber ebenso wenig teilen, wie die Einschätzung, dass eine erfolgreiche Vermarktung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem unmittelbaren Nachteil für die Nachbarkommune bzw. einem Vorteil für die eigene Kommune führt.
Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht wird nun an die Gemeindevertretung weiter geleitet, die letztlich zu entscheiden hat, ob sie sich dieser Auffassung anschließt und auf dieser Grundlage das Risiko der Anfechtbarkeit von entsprechenden Beschlüssen ausschließen kann.
Biebertal, den 09. April 2008
Christian Priemer
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