(cp) Im Vorfeld der Diskussion um die Prüfung von Alternativen zum geplanten Baugebiet „Burgenblick“ brachte es der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Christian Priemer, auf den Punkt:
„Angesichts des Wettbewerbes zwischen den Westkreisgemeinden Biebertal, Wettenberg und Heuchelheim im Bereich der Baulandvermarktung, der auch immer wieder von Herrn Brunner thematisiert wurde, ist ein Loyalitätskonflikt bei Herrn Brunner praktisch zwangsläufig“, so Priemer in der Gemeindevertretersitzung am 13. Februar.
Brunner, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion in der Biebertaler Gemeindevertretung, die gemeinsam mit der CDU die Mehrheit inne hat, ist gleichzeitig Hauptamtsleiter in der Gemeinde Wettenberg und Geschäftsführer der dortigen gemeindeeigenen „Gewerbe- und Umweltpark GmbH“, die für die Vermarktung von Gewerbegrundstücken in Wettenberg tätig ist.
In seiner Funktion als Hauptamtsleiter ist Brunner aber auch im Bereich Wohnbauland maßgeblich beteiligt. Dies stellte auch die Fraktionskollegin Brunners, Cornelia Cloos, in einem Leserbrief klar (Gießener Anzeiger vom 22. Januar 2008).
Gemäß Hessischer Gemeindeordnung ist im Falle eines „Interessenwiderstreits“ eine Teilnahme an den Beratungen und Abstimmungen nicht möglich. Eine Vorschrift, deren Sinn nicht in Frage zu stellen ist. Andernfalls sind die, dann unrechtmäßig zustande gekommenen Beschlüsse, sechs Monate lang angreifbar.
Nun wird die Kommunalaufsicht prüfen müssen, ob in diesem Falle ein Widerstreit der Interessen vorliegt.
(Siehe auch: Gießener Anzeiger)
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